Elternbereich
Wirken Sie mit!
Elternmitwirkung
„Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit.“ Verfassung des Landes NRW Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrer*innen ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und eine gute schulische Entwicklung Ihres Kindes. Eltern und Lehrkräfte ergänzen einander in dieser Partnerschaft, indem sie sich über Ziele und Methoden der Bildung und Erziehung verständigen. In der Grundschule gibt es für Eltern zahlreiche Möglichkeiten, gemeinsam mit Lehrkräften Ziele und Regelungen zu erarbeiten und festzulegen, die für das Lernen und Leben in der Schulgemeinschaft wichtig sind. Diese Regelungen können helfen, Konflikte zu vermeiden oder sie auf sinnvolle Weise zu lösen. In Gremien werden Interessen, Meinungen und Informatione
Die Klassenpflegschaft setzt sich aus allen Eltern einer Klasse zusammen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender sowie eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt.
Die Vorsitzenden und Vertreter*innen aller Klassen bilden die Schulpflegschaft. Diese vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
Aus der Schulpflegschaft werden drei Mitglieder in die Schulkonferenz entsandt. Sie setzt sich an unserer Schule aus drei Eltern und drei Lehrer*innen zusammen und ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Auf Wunsch der Eltern werden zusätzlich in den Klassen auch Elternstammtische, Klassenfeste, Radtouren, etc. durchgeführt.
In der Klassenkonferenz werden Angelegenheiten behandelt, die eine Schulklasse oder einzelne ihrer Schüler*innen betreffen. Teilnehmende sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, Mitglieder der Elternschaft sowie teils Vertreter*innen der Schülerschaft.
Die Fachkonferenz ist für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule von besonderer Bedeutung. Sie berät über Angelegenheiten, die das einzelne Unterrichtsfach betreffen. Teilnehmen können, neben den Lehrkräften, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten, auch interessierte Vertreter*innen der Elternschaft.
- Klasse 1a: Frau Lehmann | Frau Brömmelhaus
- Klasse JÜL 1/2: Frau Klose | Frau Lerch
- Klasse 2a: Frau Thygs | Frau Schlingmann
- Klasse 3a: Frau Lehmann | Frau Langen
- Klasse JÜL 3/4: Frau Schmitz | Frau Dertenkötter
- Klasse 4a: Herr Lanvers | Frau Puke
Übergang
zur weiterführenden Schule
„Wohin du auch gehst, geh mit deinem ganzen Herzen“ (Konfuzius)
Während des vierten Schuljahres stellt sich für Lehrkräfte und Eltern die Aufgabe, den Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule gemeinsam zu gestalten. Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen für diesen wichtigen Schritt in der Schullaufbahn auf einem Blick.
Die Klassenlehrkraft informiert zu Beginn des 4. Schuljahres über die Rahmenbedingungen des Übergangs.
In diesem Gespräch – Anfang Dezember – erörtern Lehrer*innen und Erziehungsberechtigte, welche Schulformen geeignet bzw. möglich sind. In einem Protokoll wird das Gesprächsergebnis festgehalten.
In Kooperation mit allen Grundschulen der Stadt Emsdetten sowie der Schulberatungsstelle wird das gesamte Angebot der weiterführenden Schulen im Überblick vorgestellt.
Zusammen mit dem Zeugnis erhalten die Schüler*innen die begründete Empfehlung für eine Schulform der Sekundarstufe I und den Anmeldeschein weiterführende Schule.
Empfohlen werden immer die Gesamtschule und eine weitere Schulform. Teils wird eine zusätzliche Schulform mit Einschränkungen empfohlen.
Die endgültige Entscheidung über die Wahl der Schulform treffen die Eltern. Sie melden ihr Kind an der weiterführenden Schule ihrer Wahl an.
Schulangebot in und um Emsdetten
Marienschule Emsdetten, Hauptschule
Käthe-Kollwitz-Schule Emsdetten, Realschule
Geschwister-Scholl-Schule Emsdetten, Realschule
Gymnasium Martinum Emsdetten
Alexander-von-Humboldt-Schule Mesum, Sekundarschule
Arnold-Janssen-Gymnasium Neuenkirchen
Maximilian-Kolbe-Gesamtschule Saerbeck
Kardinal-von-Galen-Gesamtschule Nordwalde
Einschulung
Für alle Kinder, die im Zeitraum von 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind, beginnt am 01.08.2025 die Schulpflicht für das Schuljahr 2025/26. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die einzelnen Schritte der Schulanmeldung an der Emanuel-von-Ketteler-Schule. Falls Sie noch weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne persönlich zu uns Kontakt auf.
Sollte Ihr Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, informieren wir Sie individuell in einem Gespräch im Vorfeld über das Gemeinsame Lernen an unserer Schule.